Chronologie des Seligsprechungsprozesses

23.03.1994 Bischof Alvaro del Portillo stirbt in Rom. Am selben Tag betet Papst Johannes Paul II. vor seinem aufgebahrten Leichnam.

19.02.1997 Der Prälat des Opus Dei, Bischof Javier Echevarría, ernennt Msgr. Flavio Capucci zum Postulator für das Heiligsprechungsverfahren von Bischof del Portillo.

06.12.2002 In Romana, dem Amtsblatt der Prälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei, erscheint eine Bekanntmachung, in der alle Mitglieder des Opus Dei aufgefordert werden, Schriftstücke des Dieners Gottes sowie jegliche Art von Unterlagen zu seiner Person einzureichen. Die Bekanntmachung wird zugleich am Eingang zur Kurie der Prälatur ausgehängt.

04.07.2003 Der Vikar des Papstes für die Diözese Rom, Kardinal Camilo Ruini, lässt eine ähnliche Bekanntmachung, die sich an die Gläubigen der Diözese wendet, im Vikariat aushängen und in der Rivista diocesana di Roma veröffentlichen.

21.11.2003 Die Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren verfügt, dass der Prozess für Bischof del Portillo gleichermaßen vor dem Gericht des Vikariats von Rom wie vor dem der Prälatur Opus Dei geführt werden soll.

21.01.2004 Auf entsprechende Gesuche des Prälaten, Bischof Echevarría, und des Vikars von Rom, Kardinal Ruini, erteilt die Kongregation per Dekret ihr Nihil obstat für den Prozessbeginn.

05.03.2004 In der Sala della Conciliazione des Lateranpalastes eröffnet Kardinal Ruini feierlich den Diözesanprozess über Leben und Tugenden des Dieners Gottes Bischof Alvaro del Portillo.

20.03.2004 In der Aula Magna Johannes Paul II. der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz, leitet Bischof Javier Echevarría die erste Sitzung des Gerichtes der Prälatur.

26.06.2008 Im Lateranpalast wird das Verfahren beim Gericht des Vikariats von Rom feierlich abgeschlossen. In 85 Sitzungen hatte sich das Gericht mit 25 Zeugenaussagen befasst, 11 von Kardinälen, 6 von Bischöfen, 4 von Priestern und eine von einem Ordensmann.

07.08.2008 Das Gericht der Prälatur beendet die Beweisaufnahme in der Aula Magna der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz. In deren Verlauf waren 133 Zeugen einvernommen worden, die bis auf zwei Alvaro del Portillo persönlich gekannt hatten. Davon waren 62 Mitglieder des Opus Dei, die anderen 71 nicht. Unter den Zeugen waren 19 Kardinäle sowie 12 Erzbischöfe und Bischöfe.

19.02.2010 Pater Cristoforo Bove OFMConv legt als zuständiger Relator die amtliche „Positio über Leben und Tugenden des Dieners Gottes Bischof Alvaro del Portillo“ vor. Diese Entscheidungsgrundlage umfasst 2530 Seiten in drei Bänden: Informatio, Summarium, Biografia documentata. Der Umfang erklärt sich aus der Zahl der Nachforschungen in 63 kirchlichen, zivilen und privaten Archiven sowie der beglaubigten Quellenanhänge.

10.02.2012 Unter Vorsitz des General-Glaubensanwalts, Pater Luigi Boriello OCD, findet die Versammlung der theologischen Konsultoren der Kongregation statt. Die Frage, ob der Diener Gottes Bischof Alvaro del Portillo die Tugenden in heroischem Maße gelebt hat, beantworten die Konsultoren einstimmig mit Ja.

05.06.2012 Die Versammlung der Kardinäle und Bischöfe spricht sich in ihrer ordentlichen Sitzung im selben Sinne aus, nachdem Kardinal Antonio Cañizares die Vorlage eingebracht hatte.

28.06.2012 Papst Benedikt weist die Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren an, unter anderen Dekreten auch das über den heroischen Tugendgrad von Bischof Alvaro del Portillo auszufertigen.

05.07.2013 Papst Franziskus unterzeichnet ein Dekret, das ein Wunder auf die Fürsprache von Alvaro del Portillo anerkennt. Der Heilige Stuhl hat die vollständige und dauerhafte Heilung des Kindes José Ignacio Ureta Wilson als Wunder anerkannt. Der chilenische Neugeborene hatte am 02.08.2003 einen über dreißigminütigen Herzstillstand erlitten.